Zuschüsse

Wir möchten hier versuchen, die oft bürokratischen und lästigen Zuschussangelegenheiten für euch transparent darzustellen.
Dabei unterscheiden wir zwischen Landesmitteln (Gelder vom Land Nordrhein-Westfalen) und Kommunalmitteln (Gelder von den Städten Neuss und Kaarst). Nach § 75 des KJHG (Kinder- und Jugendhilfe Gesetz) sind der BDKJ und seine Mitgliedsverbände anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und somit förderberechtigt.

Im folgenden informieren wir euch darüber, wie und wofür ihr finanzielle Unterstützung beantragen könnt. Zum einen ist dies beim BDKJ Diözesanverband Köln möglich, welcher für die Abwicklung der Landesmittel zuständig ist. Zum anderen könnt ihr kommunale Zuschüsse bei den Städten Neuss und Kaarst beantragen.

KJP-Mittel

Im sogenannten Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz KJP NRW) ist u.a. geregelt, wie die finanziellen Landesmittel verteilt werden.

Mit der Abwicklung der Landesmittel und den damit einhergehenden Zuschussanträgen und Verwendungsnachweisen ist der BDKJ im Erzbistum Köln beauftragt. Über die Geschäftsstelle des BDKJ Diözesanverbandes Köln könnt ihr alle nötigen Informationen beziehen, die ihr für eine erfolgreiche Beantragung benötigt. Bezuschussbar sind z.B. Bildungsmaßnahmen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Ferienmaßnahmen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den Öko-Euro für besonders nachhaltige Ferienmaßnahmen zu beantragen.

Damit ihr beim BDKJ Diözesanverband Köln eine Bezuschussung durch Landesmittel beantragen könnt, braucht ihr eine sogenannte Förder-Nummer. Diese erhaltet ihr, wenn ihr an einer KJP-Schulung des Diözesanverbandes teilnehmt. Bei diesen Schulungen werden euch u.a. auch die aktuellsten Fördermöglichkeiten aufgezeigt.

Alle wichtigen Information, wie z.B. die aktuellen Richtlinien, alle Vordrucke für Zuschussanträge und Verwendungsnachweise sowie Termine für die kommenden KJP-Schulungen findet ihr hier.

Kommunale Mittel der Stadt Neuss

Über die Stadt Neuss kann man als annerkannter Träger der freien Jugendhilfe (u.a. BDKJ und seine Mitgliedsverbände) ziemlich viele Maßnahmen bezuschussen lassen. Die gängigsten Formen sind Zuschüsse für Jugenderholungsmaßnahmen (Ferienfahrt, Ferienlager,...), Bildungsmaßnahmen (Schulungen,...) und der Verbandskostenzuschuss für die Ortsgruppen der Mitgliedsverbände des BDKJ.

Ferienfahrten (sog. Jugenderholungsmaßnahmen) werden dann bezuschusst, wenn es sich bei der Unternehmung um gemeinschaftliche Wanderungen, Fahrten, Zeltlager u. ä. von Jugendgruppen handelt. Dabei soll den Kindern und Jugendlichen einen Erholungs- und Erlebniswert geboten werden. Eine pädagogische Begleitung der Erholungsmaßnahme soll eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung ermöglichen. Gefördert werden Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren; Auszubildende, Studenten, Schüler, Wehrdienst- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose bis zum 27. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz in Neuss haben, können ebenfalls gefördert werden. Eine Gruppe wird ab 5 Teilnehmer von 4 bis 21 Tagen gefördert.

Bildungsmaßnehmen werden bezuschusst, wenn der Zweck der Maßnahme folgender ist: Die Schulung soll haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen der Jugendverbände Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Praxis der Jugendarbeit vermitteln. Hierbei sollen persönlichkeitsbildende, gesellschaftspolitische, soziale und kulturelle Inhalte im Vordergrund stehen. Zuschüsse werden sowohl für örtliche als auch für überörtliche Maßnahmen der Jugendbildung gewährt. Das Programm sollte eine eindeutige Ausrichtung für Aus-, Fort- oder Weiterbildung von Jugendgruppenleitern/innen erkennen lassen. Die TeilnehmerInnen sollen in der Regel 16 Jahre alt sein. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderung ab dem 14. Lebensjahr möglich. Die Höhe des Zuschusses wird jährlich vom Jugendhilfeausschuss festgesetzt. Der Zuschuss wird in Form eines Festbetrages pro Tag und Teilnehmer gewährt.

Der sog. Verbandskostenzuschuss ist ein pauschaler Zuschuss und wird zu allen mit der Arbeit des Jugendverbandes anfallenden Aufwendungen gewährt und soll einen Beitrag zur Förderung von jungen Menschen in ihrer Entwicklung zu einem eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit leisten. In der Bezuschussung zur Förderung der Jugendverbandsarbeit ist ein angemessener Betrag (i.d.R. 15% des Zuschusses) der örtlichen Dachverbände (für uns der BDKJ) enthalten und von den entsprechenden Mitgliederverbänden zu gewährleisten. Die jährliche Abwicklung des Zuschusses läuft über den BDKJ und ist ein Aufgabenbereich des Vorstandes.

Weitere Infos zur Jugendförderung der Stadt Neuss sowie alle Richtlinien und Anträge gibt es hier.

 

Kommunale Mittel der Stadt Kaarst

Auch in der Stadt Kaarst gibt es für die annerkannten Träger der freien Jugendhilfe (u.a. BDKJ und seine Mitgliedsverbände) einiges an Zuschüssen.

Infos über die Zuschusslage der Stadt Kaarst sowie alle Richtlinien und Anträge gibt es hier.